Mietnomaden-Miet-Nomaden kümmert sich um Sie!
Mietnomaden - Miet Nomaden - Probleme mit Mietnomaden - Räumungsklagen
Vermieter oft Opfer von Mietnomaden
Wenn Sie unsere Seite besuchen, sind Sie wahrscheinlich Opfer dieser gewissenlosen Mietverbrecher, welche auch Mietnomaden, oder Miet Nomaden genannt werden. Dann gibt es da noch die sogenannten Messies, die sich ein kleines Wenig von Mietnomaden, bzw. Miet Nomaden unterscheiden. Diese Unterschiede, ob Mietnomaden oder Messies sind für Analysten, gutmütige Richter und unfähige Anwälte wichtig, um sich auf völlig unwichtigem Gebiet (die Unterschiede, und auch alle Gründe, warum kaum einer etwas Wirksames gegen Mietnomaden bisher erreicht hat, zu analysieren) öffentlich zu profilieren, aber trotzdem nichts Wirksames gegen diese Straftaten zu erreichen. Uns geht es weniger darum krankhafte Messies zu bestrafen, denn bekanntlich zahlen die ja wenigstens ihre Mieten, ihre Nebenkosten und gehören dringend in die Therapie, sondern dem strafrechtlich relevanten Vorsatz der meisten Mietnomaden (Miet Nomaden) deutlich Einhalt zu gebieten und diese auch konsequent strafrechtlich zu verfolgen!
Mietnomaden - Konsequent harte Strafen sind gefordert
Wir sind gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes öffentlich der Meinung, daß die o.g. Mietnomaden wirksam und mit allen gegebenen Möglichkeiten bis zum Äußersten verfolgt werden sollten, bis sie letztendlich strafrechtlich verurteilt werden.
Wir sind gemäß des selben Pragraphen des GG auch öffentlich der Meinung, daß geschädigte Vermieter und auch potentiell künftig geschädigte Vermieter sich wirkungsvoll handlungsfähig gegen Miet Nomaden organisieren sollten.
Wir sind der Meinung, daß nicht nur gegen Mietnomaden strafrechtlich in aller Härte die das Gesetz bietet vorgegangen werden sollte, sondern auch gegen offensichtlich unterlassende Organe der Anklage und der Rechtsprechung geeignete Mittel ergriffen werden muß - genau so regelmäßig, wie sie auch die Mietnomaden-Verbrecher aus nicht nachvollziehbaren Gründen begünstigen. Anwälte, die die Machenschaften dieser Verbrecher auch noch unterstützen, weil sie dieses PKH-Mandat unbedingt brauchen, sollten auf einer schwarzen Liste öffentlich geächtet werden!
"Vermieter bedenke:
Deine Versicherung wird mit Dir ungnädig verfahren, wenn Du die Prämien nicht bezahlen kannst!
Deine Bank und die Schufa werden mit Dir ungnädig verfahren, wenn Du Deine Kreditraten nicht zahlen kannst!
Deine Stadtwerke werden mit Dir ungnädig verfahren, wenn Du die verbrauchte Energie und das Wasser nicht bezahlen kannst!
Deine anderen Mieter und ihre Anwälte werden mit dir ungnädig verfahren, wenn Du Deine Mietnomaden nicht raus bekommst!
Die Anwälte Deiner Miet Nomaden werden ohnehin ungnädig mit Dir verfahren, weil sie Geld - sogar vom Staat - dafür bekommen!
Was immer Du tust oder unterläßt, passiert Dir etwas durch Deine Mietnomaden, wird immer Dir die Schuld dafür gegeben werden!
Auf Deine Politiker brauchst Du nicht zu hoffen, denn denen interessiert die kommende Diätenerhöhung mehr als Deine Sorgen!
Niemand wird es Dir danken, daß Du der Gesellschaft bezahlbare Wohnräume zur Verfügung stellst! Habenichtse sehen Dich als reich und fähig den Schaden zu schultern! Sie werden mit Dir niemals Mitleid haben! Sie mißgönnen Dir Deine Mieteinnahmen!
Warum also willst Du bei Mietnomaden alle Verursacher dieser Straftaten und deren Begünstiger gnädig davon kommen lassen?"
Mietnomaden - Die Wikipedia schreibt:
"Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die in eine Mietwohnung einziehen, ohne die entsprechende Miete zu entrichten und nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen, ohne die Mietschulden zu begleichen. Hierbei kann die Spanne von sozial schwachen Familien reichen, die eher unabsichtlich nicht zu bewältigende Mietschulden auftürmen und dann die Wohnung verlassen bis hin zu tatsächlich zahlungsfähigen Mietern, die Mieterrechte missbrauchen und durch Behauptung von Wohnungsmängeln Mietminderungen rechtfertigen und stets etwas weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand bleiben, so dass das juristische Vorgehen erheblich erschwert wird.
Häufig werden dabei vor Einzug dem Vermieter falsche oder unzureichende Angaben gemacht (z. B. Verschleierung der Einkommen oder Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit) oder es werden angebliche Mängel bei der Wohnung behauptet. Da solche, als Mietnomaden bezeichnete Personen sich nicht für die Wohnung verantwortlich fühlen und die Wohnung häufig fluchtartig über Nacht verlassen, kommt es auch vor, dass mit dem Auszug heruntergekommene oder vermüllte Wohnungen hinterlassen werden."
Mietnomaden - Miet Nomaden
Selbst die Wikipedia erkennt, daß in fast allen Fällen das Mietnomadentum vorsätzlich begannen wird und es sich häufig auch um Wiederholungstäter handelt. Alle uns bekannten Mietnomaden Portale haben gute Ratschläge in Sachen Prävention und Eintragung in Schuldnerdateien, was grundsätzlich richtig ist, das Problem aber letztendlich nicht eindämmt. Die Schäden, welche Mietnomaden der Wirtschaft und was wichtiger ist - den Immobilienbesitzern - zufügen, ist enorm.
Mietnomaden - Rechtschutz
In der Tat gibt es Rechtschutzversicherungen, die das Risiko "Mietnomaden" abdecken, aber das Risiko und die Schäden sind häufig so hoch, daß der Beitrag für die Rechtschutzversicherung so hoch ist, daß dieser in keiner kaufmännisch gesunden Relation zu den Mieteinnahmen steht. Die Kosten sind zudem nicht umlegbar auf die Nebenkosten, da es sich nicht um Versicherungsausgaben für die Immobilie handelt, sondern um Ausgaben für die Abdeckung des Risikos, welches der Eigentümer persönlich hat.
Hinzu kommt, daß in Deutschland, anders als in diversen anderen Ländern, Rechtsanwälte nicht nach Leistung bezahlt werden. Sie werden nach Streitwert bezahlt, zudem völlig unabhängig dessen, ob sie im Sinne ihres Auftraggebers geleistet haben, oder nicht. Der Dumme ist meist am Ende doch wieder der Auftraggeber/Vollmachtsgeber, der sich einem halbherzig und uneffektiv arbeitenden Rechtsanwalt anvertraut hat. Zu den Schäden durch Miet Nomaden / Mietnomaden gesellen sich dann auch noch die finaziellen Folgeschäden aus ungenügender Arbeit von Anwälten, welche in der Regel die Schuld im Nachhinnein den "milden" Richtern zuschieben, anstatt zuzugeben, daß sie sich im Strafrecht und der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung von Mietnomaden Verbrechern nicht auskennen! Sie sind jung und brauchen das Geld (aus dem sinnlosen Mandat)!
Mietnomaden - Rechtschutz
Mietnomaden sehen nicht ein für Anwälte zu zahlen und bekommen - das ist ja das Unmögliche in diesem Lande - auch noch Prozeßkostenbeihilfe (PKH) gewährt. Gewinnt man einen solchen Prozeß, dann bleibt man ohnehin auf den Kosten sitzen! Die Gerichte kennen das Problem, gewähren aber häufig trotzdem Prozeßkostenbeihilfe (PKH) wohlwissend, daß nun die Anwälte der Mietnomaden ausnahmslos an einer Sache stärkstes Interesse haben: Die Streitsumme hochzutreiben, denn was der Laie häufig nicht weiß: Auch der Anwalt, der für Mietnomaden auf der Basis von Prozeßkosztenbeihilfe arbeitet, wird ebenfalls nach Streitwert bezahlt! Vom Staat! An dieser Stelle muß man ganz klar schlußfolgern:
Ein komplett fehlgeleitetes System richtet sich gegen den Eigentümer und Verantwortlichen von Immobilieneigentum!
Man ist durch seine Mietnomaden enorm geschädigt (der durchschnittliche durch einen der ca. 10.000 "umherziehenden" Mietnomaden verursachte Gesamtschaden beläuft sich bei 25.000,-€) und bekommt vom Staat auch noch die Quittung dafür! Vielen Dank auch! Der Staat gewährt Mietnomaden einen ungewöhnlichen Schutz. Jeder Mietnomade schädigt mindestens 4 Vermieter in seiner Miet Nomaden Karriere, in den meisten Fällen sogar mehr! Über wieviel Geld reden wir hier eigentlich? Doch nicht über 2-3 Mieten Rückstand, sondern um Summen, die den sofortigen Ruin vieler Immobilienbesitzer zur Folge haben!
Aber warum ist das in der BRD möglich? Haben Mietnomaden, wenn ihre finanziellen Verhältnisse es nicht erlauben, nicht das Recht auf Sozialleistungen und Übernahme der Miete und der Nebenkosten durch Sozialämter und Jobcenter? Schauen wir mal, was das Grundgesetz dazu sagt:
Der Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes der BRD besagt:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Das Recht auf Sozialleistungen (auch Übernahme der Miete und der Mietnebenkosten) ist also bereits im Grundgesetz verankert.
Die Absätze 3 und 4 des Artikels 20 des Grundgesetzes der BRD besagen:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Der Artikel 3 des Grundgesetzes der BRD besagt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Obwohl das Grundgesetz einerseits die Gleichbehandlung vorsieht, scheint sein Artikel 3 für deutsche Gerichte oft ein Freibrief zu sein Mietnomaden Opfer wegen ihres Eigentumsstatus (der wird im 3. Absatz nicht explizit erwähnt) zu benachteiligen, oder die Miet Nomaden selbst, eben wegen ihres Nichteigentumsstatus, zu bevorteilen. Der regelmäßig gewährte Vorteil der Mietnomaden durch die meisten Gerichte liegt eben in der straffreien Gewährung erheblicher Mietstraftaten und Mietbetrügereien, sowie mutwilligen, vandalismusgleichen Mietsachbeschädigungen!
Der Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes besagt:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Auf der einen Seite ein kleiner Hoffnungsschimmer, auf der anderen die Ernüchterung! Was aber tun?
Wir sagen Ihnen, was Sie unserer Meinung nach nicht sofort tun sollten: Gehen Sie unserer Meinung nach nicht sofort zu irgend einem Anwalt! Gehen Sie unserer Meinung nach nicht sofort zu Ihrem Anwalt! Gehen Sie unserer Meinung nach auch nicht sofort zur Polizei, wenn keine Gefahr im Verzuge ist! Das haben Andere schon getan und meist hat sich nichts geändert. Mietnomaden agieren nach wie vor so, wie sie immer agiert haben! Das o.g. Ausnahmeurteil ist aus 2005!!! Diese Art Urteile sind wirklich Ausnahmen.
Geschädigte Hausverwaltungen und Immobilienbesitzer,
melden Sie sich bitte im Kontaktformular an und machen im Notitzfeld einige Angaben zum Fall. Wir rufen Sie in jedem Fall zeitnah zurück! Nach unserem Gespräch gehen Sie wohin Sie wollen! Aber erst sollten wir, das ist unsere Meinung, kurz miteinander sprechen!
Mietnomaden - Urteil
Mit Urteil vom 26.6.2005, Az. 360 Ds 326/05, GE 2005, 1257, verurteilte das Amtsgericht Tiergarten eine Mieterin wegen Mieteingehungsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
Siehe: http://www.grundeigentum-verlag.de/ge-02.02-f.php3?id=2080
Die Mieterin hatte sich in bewußter Kenntnis ihrer Zahlungsunfähigkeit unter wahrheitswidriger Angaben sowie unter Vorlage einer fingierten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und in Folge auch einen Mietvertrag erschlichen.
Mietnomaden - Strafanzeigen werden meist nicht verfolgt
In den meisten Fällen aber wird die Strafanzeige des Vermieters gegen seine strafrechtlich relevant agierenden Mietnomaden bei der Polizei nicht weiter verfolgt. Angeblich gäbe es kein öffentliches Interesse daran.
Siehe: http://www.derwesten.de/staedte/bochum/miet-betrug-bleibt-ungesuehnt-id6217337.html
Mietnomaden
Achtung: Diese Seite wurde aus der Notwendigkeit heraus ins Leben gerufen (Recht nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes der BRD), und dient ausschließlich dem Meinungsaustausch und der Organisation von Mietnomaden Geschädigten nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes der BRD. Alle zitierten Paragraphen werden auschließlich im Meinungskontext genannt, alle Aussagen über unsere Vorstellung über die konsequente Strafverfolgung von Mietnomaden sind unsere Meinungsäußerungen und unser Bestreben gleichgesinnte Vermieter zu organisieren und um Erfahrungen auszutauschen. Nichts auf diesem Portal stellt eine Rechtsberatung dar!